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Für die Arbeit als Schulbegleiter:in ist kein bestimmter Bildungsgang vorgeschrieben. Eine geregelte Ausbildung gibt es nicht, viele Arbeitgeber stellen auch Quereinsteiger:innen ein. Eine pädagogische Ausbildung kann trotzdem von Vorteil sein, auch beim Gehalt.

Was macht eine Schulbegleitung?

Du begleitest ein Kind mit Behinderung in der Schule, damit es am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Je nach Kind hilfst du bei Pflege, Kommunikation und Orientierung oder in schwierigen Situationen mit anderen, auch in den Pausen, im Ganztag und auf Ausflügen. Unterrichten gehört nicht dazu, das bleibt Aufgabe der Lehrkräfte.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

  • Kein bestimmter Schul- oder Berufsabschluss vorgeschrieben
  • Oft ein erweitertes Führungszeugnis, weil du mit Kindern arbeitest
  • Nachweis über den Masernschutz, wenn du nach 1970 geboren bist
  • Manchmal ein Führerschein Klasse B
  • Von Vorteil, aber keine Pflicht, ist eine Ausbildung etwa als Kinderpfleger:in, Sozialassistent:in oder Heilerziehungspflegeassistent:in

Als Quereinsteiger:in anfangen

Viele Träger suchen ausdrücklich Quereinsteiger:innen, auf dieser Seite gerade bei 238 von 467 Stellen (51 %). Wer nach Tarif bezahlt, stuft Hilfskräfte ohne Ausbildung zum Beispiel in die Gruppe S 2 ein und mit Erfahrung als Schulbegleitung in S 3, so ist es im Enzkreis in Baden-Württemberg belegt. Was das in Euro heißt, zeigt der Gehaltsrechner.

Wo arbeitest du?

Arbeitgeber sind laut Bundesagentur für Arbeit vor allem ambulante Betreuungsdienste, Dienste der Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die Behindertenhilfe sowie die Jugend- und Familienhilfe. Bezahlt wird die Schulbegleitung vom Jugendamt oder vom Träger der Eingliederungshilfe, nicht von der Schule.

Weiterbildungen, ein paar Beispiele

Eine einheitliche Regel für die Qualifizierung gibt es nicht. Diese Angebote sind Beispiele aus der Recherche für diese Seite, keine Empfehlung. Frag auch deinen Arbeitgeber nach Einarbeitung und Fortbildung.

Viele Namen, ein Beruf

Schulbegleitung, Integrationshilfe, Integrationshelfer:in, Teilhabeassistenz und Individualbegleitung meinen dieselbe Arbeit, nämlich die Begleitung eines bestimmten Kindes. Ausnahmen gibt es in zwei Ländern. In Schleswig-Holstein ist die Schulische Assistenz zusätzliches Personal für Grundschulen und keine Hilfe für ein einzelnes Kind. In Berlin heißen die früheren Schulhelfer:innen heute schulische Inklusionsassistent:innen, sie arbeiten für Gruppen von Kindern.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Ausbildung Schulbegleiter:in werden?

Ja. Laut Bundesagentur für Arbeit ist kein bestimmter Bildungsgang vorgeschrieben, eine pädagogische Ausbildung kann aber von Vorteil sein. Auf dieser Seite ist gerade bei 238 von 467 Stellen laut Anzeige ein Quereinstieg möglich.

Gibt es eine Ausbildung zur Schulbegleitung?

Eine geregelte, staatlich anerkannte Ausbildung gibt es nicht. Es gibt aber Weiterbildungen, zum Beispiel Kurse von Landkreisen, Bildungsträgern oder Landesinstituten. Manche lassen sich mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur fördern.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Oft verlangen Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis, weil du mit Kindern arbeitest, und wer nach 1970 geboren ist, braucht einen Nachweis über den Masernschutz. Manchmal ist ein Führerschein der Klasse B gefragt. Was genau gilt, steht in der Stellenanzeige.

Darf eine Schulbegleitung unterrichten?

Nein. Die Schulbegleitung unterstützt ein Kind dabei, am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen. Lerninhalte zu vermitteln bleibt Aufgabe der Lehrkräfte.

Stellen ansehenAufgaben und Grenzen

Quellen (Stand Oktober 2026)

BERUFENET, Schulbegleiter/in · Deutscher Bildungsserver, Schulbegleiter / Schulassistenz / Integrationshelfer · betanet, Schulbegleitung · Landtag BW, Drucksache 18/298 · Landtag BW, Drucksache 17/9803 (28.11.2025), Praxis im Enzkreis · Landkreis Tübingen, Fortbildung Schulbegleitung · miteinanderleben e.V., Weiterbildung Professionelle Schulbegleitung · Schleswig-Holstein, Schulische Assistenz · Berlin, Schulische Inklusionsassistenz