Starter-Kit für deine ersten Wochen
Schulbegleitung, Aufgaben und Grenzen
Als Schulbegleitung hilfst du einem bestimmten Kind, am Schulalltag teilzunehmen, so dass es mit der Zeit selbstständiger wird. Unterrichten gehört nicht dazu. Was genau deine Aufgaben sind, steht im Hilfe- oder Teilhabeplan des Kindes und ist je nach Bundesland und Träger verschieden.
Stand Oktober 2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt, was dein Träger vorgibt.
Was du typischerweise machst
- 01
Orientierung und Wege
Im Schulhaus zurechtfinden, Raumwechsel, Treppe oder Aufzug, je nach Absprache auch der Schulweg.
- 02
Alltag und Pflege
An- und Ausziehen, Toilettengang und Hygiene, Essen, Arbeitsplatz und Schultasche ordnen.
- 03
Kommunikation
Aufgabenstellungen wiederholen, mit Bildkarten oder Talker unterstützen, Kontakt zu Mitschüler:innen anbahnen.
- 04
Struktur und Aufmerksamkeit
Den Schultag gliedern, beim Konzentrieren und Motivieren helfen, Pausen und Ruhephasen planen.
- 05
Krisen vorbeugen
Stress früh erkennen, beruhigen, Auszeiten aus der Klasse ermöglichen und das Kind danach zurückbegleiten.
- 06
Absprachen und Berichte
Austausch mit Lehrkräften und Eltern nach Absprache, Dokumentation, Bericht vor dem Hilfeplangespräch.
Beispiele aus amtlichen Leitfäden: Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung, ISB Bayern, Leitfaden zu konkreten Aufgaben der Schulbegleitung (2024), Bremen, Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (gültig ab 01.04.2025), Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024).
Was darfst du, was nicht?
Neun Situationen aus dem Alltag. Überleg kurz, was du tun würdest, und tippe dann auf die Situation.
1Die Lehrkraft bittet dich, einer Gruppe Mitschüler:innen bei den Aufgaben zu helfen.Antwort
Du bist für ein bestimmtes Kind da, nicht für die Klasse. Eine Unterrichtshilfe für die Lerngruppe oder andere Kinder gehört ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der Schulbegleitung.
Quellen: Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024), ISB Bayern, Leitfaden zu konkreten Aufgaben der Schulbegleitung (2024)
2Du sollst für dein Kind den Lernstoff vereinfachen.Antwort
Den Lernstoff anpassen ist Aufgabe der Lehrkraft. Du kannst aber nach ihren Vorgaben helfen, etwa eine Aufgabe wiederholen, ein Blatt vorlegen oder Teile einer Aufgabe abdecken.
Quellen: ISB Bayern, Leitfaden zu konkreten Aufgaben der Schulbegleitung (2024), Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung, Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024)
3Du sollst die Pausenaufsicht für den ganzen Schulhof übernehmen.Antwort
Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule. In Sachsen-Anhalt dürfen allgemeine Pausen- und Hofaufsichten ausdrücklich nicht übertragen werden. Für dein Kind kannst du nach Absprache eine nachgeordnete Aufsicht übernehmen, zum Beispiel beim Raumwechsel.
Quellen: Sachsen-Anhalt, Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX, Anlage 12.4 (2020), Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung, Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024)
4Dein Kind braucht in der Schule ein Medikament.Antwort
Medizinische Behandlungspflege bezahlt vorrangig die Krankenkasse, auch in der Schule. Was du selbst tun darfst, ist je nach Ort verschieden, von bloßem Erinnern bis zur Gabe nach Absprache im Einzelfall. Tu nichts ohne schriftliche Absprache mit deinem Träger und den Eltern. Die Unfallversicherung empfiehlt Schulen, schriftlich festzuhalten, welches Medikament wann und wie gegeben wird und was im Notfall zu tun ist.
Quellen: § 37 SGB V, Bremen, Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (gültig ab 01.04.2025), Kreis Warendorf, Rahmenleistungsbeschreibung Schulbegleitung (NRW), DGUV Information 202-091, Medikamentengabe in Schulen (April 2021)
5Ein Notfall, zum Beispiel eine schwere allergische Reaktion.Antwort
Im Notfall muss jede Person Hilfe leisten, also auch du. Wer im Unglücksfall hilft, ist gesetzlich unfallversichert. Ruf Hilfe und informiere sofort die Schule.
Quellen: DGUV Information 202-091, Medikamentengabe in Schulen (April 2021), § 323c StGB
6Eine Lehrkraft fragt dich nach Details aus der Familie deines Kindes.Antwort
Was du über das Kind und seine Familie erfährst, behältst du für dich. Weitergeben darfst du es nur mit schriftlicher Einwilligung. Wer wann worüber informiert wird, legt die Absprache mit deinem Träger fest.
Quellen: Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung, Bremen, Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (gültig ab 01.04.2025)
7Dein Kind greift ein anderes Kind an und du willst es festhalten.Antwort
Zwangsmaßnahmen gehören nicht zu deinen Aufgaben. Ob und wann Festhalten erlaubt ist, ist rechtlich teils ungeklärt. Kläre deshalb vorher mit Träger und Schule, was in Krisen gilt und wer sich um wen kümmert. Im bayerischen Vordruck für die Aufgaben der Schulbegleitung ist genau das ein eigener Punkt.
Quellen: Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024), ISB Bayern, Leitfaden zu konkreten Aufgaben der Schulbegleitung (2024), § 1631b BGB, Paritätischer, Informationen Erziehungshilfe 6-2018
8Wer darf dir sagen, was du tun sollst?Antwort
Dein Arbeitgeber, also meist der Träger, hat die Dienst- und Fachaufsicht. Das Hausrecht der Schule gilt trotzdem. Wie weit Lehrkräfte im Alltag Vorgaben machen dürfen, regeln Länder und Träger unterschiedlich. Am besten haltet ihr die Aufgaben vor dem Start schriftlich fest.
Quellen: Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung, Bremen, Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (gültig ab 01.04.2025), Kreis Warendorf, Rahmenleistungsbeschreibung Schulbegleitung (NRW), Sachsen-Anhalt, Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX, Anlage 12.4 (2020)
9Du bist krank und kannst nicht kommen.Antwort
Melde dich so früh wie möglich bei deinem Arbeitgeber, er organisiert die Vertretung. In NRW ist der Ausfall einer Schulbegleitung kein Grund, das Kind vom Unterricht auszuschließen. Ob du auch Eltern und Schule direkt informierst, regelt dein Träger.
Quellen: Schulministerium NRW, Vorlage 18/1865 (November 2023), Sachsen-Anhalt, Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX, Anlage 12.4 (2020), Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung
Vor dem ersten Tag klären
Leitfäden empfehlen, die Aufgaben vorab mit Schule, Eltern und Träger schriftlich festzuhalten. Diese Punkte stammen aus dem bayerischen Vordruck „Aufgaben der Schulbegleitung“ und weiteren Leitfäden.
Vor dem ersten Tag klären
Dokumentieren
- Üblich sind Stunden- oder Leistungsnachweise und Berichte für den Träger. In Bochum zum Beispiel bestätigt die Schule die Leistungsnachweise.
- Vor dem Hilfeplangespräch wird häufig ein Entwicklungsbericht verlangt, den du oder dein Träger schreibt.
- Besondere Vorkommnisse meldest du zeitnah an deinen Träger.
- Die Unterlagen bewahrt der Träger auf, in Bremen zum Beispiel noch fünf Jahre nach dem Ende der Begleitung. Welche Geräte und Programme du für Notizen nutzen darfst, regelt dein Träger.
Tipp für deine Notizen
Schreib zuerst auf, was du gesehen und gehört hast, und erst danach, wie du es deutest. Wahrnehmung ist nie ganz neutral, das zu wissen hilft beim genauen Beobachten.
Quellen: Bremen, Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (gültig ab 01.04.2025), Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024),Landkreis Pfaffenhofen, Leitfaden Schulbegleitung, Kreis Warendorf, Rahmenleistungsbeschreibung Schulbegleitung (NRW),Schleswig-Holstein, Systematisches Beobachten (Kita, 2006)
Vorlage Tagesnotiz
Tagesnotiz Schulbegleitung
Kind nur mit Kürzel. Nutze die Vorlage deines Trägers, falls es eine gibt.
- Datum und Uhrzeit
- Situation (wo, wer war dabei?)
- Was ich gesehen und gehört habe
- Was ich getan habe
- Was danach passiert ist
- Absprachen und Offenes
Das Hilfeplangespräch vorbereiten
Wer bei einer Hilfe vom Jugendamt mitarbeitet, wird an der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans beteiligt (§ 36 SGB VIII). Im Landkreis Pfaffenhofen zum Beispiel ist das erste Gespräch drei Monate nach dem Start, danach in der Regel alle sechs Monate. Diese Fragen helfen dir bei der Vorbereitung.
- 1Was hat sich seit dem letzten Gespräch verändert?
- 2Wobei braucht das Kind inzwischen weniger Hilfe, wobei mehr?
- 3Welche Situationen laufen gut, welche schwierig? Ein, zwei konkrete Beispiele
- 4Was hat geholfen, was nicht?
- 5Welche Absprachen mit Schule und Eltern funktionieren, welche müssen neu geklärt werden?
- 6Was brauchst du selbst, zum Beispiel Fortbildung, Austausch oder klarere Absprachen?
Quellen: § 36 SGB VIII, Landkreis Pfaffenhofen, Leitfaden Schulbegleitung,Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung. Bei der Eingliederungshilfe heißt das Verfahren Gesamt- oder Teilhabeplan. An einer Teilhabeplankonferenz nehmen Leistungserbringer nur auf Wunsch oder mit Zustimmung der Familie teil (§ 20 Abs. 3 SGB IX).
Was du lernen solltest
Eine Pflicht zur Fortbildung gibt es nicht, in Baden-Württemberg wurde das 2026 ausdrücklich bestätigt. Als Grundwissen nennen mehrere Quellen diese Themen. Die eigene Rolle und ihre Grenzen, rechtliche Grundlagen wie Aufsicht, Datenschutz und Kinderschutz, Wissen über die Behinderung deines Kindes, Kommunikation und Deeskalation, Zusammenarbeit mit der Schule, Grundpflege und Erste Hilfe sowie Selbstfürsorge.
Quellen: Landtag BW, Drucksache 17/10293 (16.03.2026), Kreis Warendorf, Rahmenleistungsbeschreibung Schulbegleitung (NRW),Uniklinik Ulm, Fortbildung Schulbegleitung (Kursflyer 2025)
Beispiel Ulmer Curriculum
Drei Tage, zwölf Module, in Baden-Württemberg verbreitet
- 01 Einführen und Kennenlernen
- 02 Schulbegleitung gestalten
- 03 Individuelle Entwicklung und Begleitung
- 04 Peers, Teil der Klasse sein
- 05 Herausfordernde Situationen meistern
- 06 Intervision
- 07 Beziehung und Kommunikation
- 08 Psychohygiene und Selbstfürsorge
- 09 Rechtliche Grundlagen
- 10 Intervision
- 11 Kooperation mit der Schule
- 12 Abschluss und Feedback
Häufige Fragen
Was sind die Aufgaben einer Schulbegleitung?
Eine Schulbegleitung hilft einem bestimmten Kind mit Behinderung, am Schulalltag teilzunehmen, zum Beispiel bei Orientierung, Pflege, Kommunikation, Struktur und in Krisen. Ziel ist, dass das Kind mit der Zeit selbstständiger wird. Was genau dazugehört, steht im Hilfe- oder Teilhabeplan des Kindes.
Darf eine Schulbegleitung unterrichten?
Nein. Lerninhalte vermitteln und den Lernstoff anpassen ist Aufgabe der Lehrkräfte. Die Schulbegleitung kann nach Vorgabe der Lehrkraft helfen, etwa eine Aufgabe wiederholen.
Hat eine Schulbegleitung die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule. Eine Schulbegleitung kann nach Absprache eine nachgeordnete Aufsicht für ihr Kind übernehmen, zum Beispiel beim Raumwechsel. Allgemeine Pausenaufsichten gehören nicht dazu.
Darf eine Schulbegleitung Medikamente geben?
Das ist je nach Bundesland und Träger verschieden. Medizinische Behandlungspflege bezahlt vorrangig die Krankenkasse. Eine Schulbegleitung sollte Medikamente nur nach schriftlicher Absprache mit Träger und Eltern geben.
Quellen (Stand Oktober 2026)
Landkreis Esslingen, Handreichung Schulbegleitung · ISB Bayern, Leitfaden zu konkreten Aufgaben der Schulbegleitung (2024) · Stadt Bochum, Leitfaden Schulbegleitung (Januar 2024) · Bremen, Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (gültig ab 01.04.2025) · Sachsen-Anhalt, Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX, Anlage 12.4 (2020) · Kreis Warendorf, Rahmenleistungsbeschreibung Schulbegleitung (NRW) · Landkreis Pfaffenhofen, Leitfaden Schulbegleitung · Schulministerium NRW, Vorlage 18/1865 (November 2023) · Landtag BW, Drucksache 17/10293 (16.03.2026) · DGUV Information 202-091, Medikamentengabe in Schulen (April 2021) · § 37 SGB V · § 36 SGB VIII · § 1631b BGB · § 323c StGB · Paritätischer, Informationen Erziehungshilfe 6-2018 · Uniklinik Ulm, Fortbildung Schulbegleitung (Kursflyer 2025) · Schleswig-Holstein, Systematisches Beobachten (Kita, 2006)
Schulbegleitung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was in deinem Arbeitsvertrag, im Hilfe- oder Teilhabeplan und in den Vorgaben deines Trägers steht.