Für Eltern
Schulbegleitung beantragen
Eine Schulbegleitung beantragst du beim Jugendamt, wenn dein Kind eine seelische Beeinträchtigung hat. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Für dich als Elternteil kostet die Schulbegleitung nichts.
Stand Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Quellen stehen unten auf der Seite.
Wer ist für dein Kind zuständig?
So läuft der Antrag ab
- 1
Beraten lassen
Das ist freiwillig, hilft aber. Kostenlos und unabhängig berät die EUTB. Beim Jugendamt gibt es außerdem einen Verfahrenslotsen, der dich bei der Eingliederungshilfe unterstützt, egal um welche Behinderung es geht.
- 2
Antrag schriftlich stellen
Schreib einen kurzen Antrag, die Vorlage unten hilft dir. Die Hilfe gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Warte also nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind.
- 3
Unterlagen nachreichen
Ärztliche Unterlagen, Stellungnahme der Schule und Schweigepflichtentbindung. Die Checkliste unten zeigt, was oft verlangt wird.
- 4
Das Amt prüft
Das Amt spricht mit dir und meist auch mit der Schule. Beim Jugendamt gehört ein Hilfeplan dazu, manchmal schaut sich eine Fachkraft den Unterricht an.
- 5
Bescheid kommt
Du bekommst einen schriftlichen Bescheid. Ist er nicht so, wie du ihn brauchst, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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Träger wählen und starten
Mit dem Bescheid suchst du dir einen Träger der Schulbegleitung aus. Beauftrage niemanden vor dem Bescheid, sonst werden die Kosten unter Umständen nicht übernommen.
Checkliste Unterlagen
Was ein Amt genau verlangt, unterscheidet sich je nach Stadt und Kreis. Diese Liste fasst zusammen, was in den Merkblättern der StädteRegion Aachen, des Kreises Mettmann und des Landkreises Pfaffenhofen steht.
Antrag-Vorlage zum Ausfüllen
Füll die Felder aus, der Antrag entsteht rechts. Alles bleibt in deinem Browser, nichts wird gespeichert oder gesendet. Danach drucken, unterschreiben und abgeben oder per Post schicken. Behalte eine Kopie und lass dir den Eingang bestätigen, denn ab dem Eingang laufen die Fristen. Viele Ämter schicken dir danach ihr eigenes Formular.
Fristen auf einen Blick
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Amt klärt, ob es zuständig ist, sonst leitet es weiter | 2 Wochen | § 14 Abs. 1 SGB IX |
| Entscheidung ohne Gutachten | 3 Wochen nach Eingang | § 14 Abs. 2 SGB IX |
| Entscheidung mit Gutachten | 2 Wochen nach dem Gutachten | § 14 Abs. 2 SGB IX |
| Mehrere Ämter beteiligt | 6 Wochen | § 15 Abs. 4 SGB IX |
| Widerspruch gegen den Bescheid | 1 Monat | § 84 SGG / § 70 VwGO |
| Klage, wenn das Amt gar nicht entscheidet | nach 6 Monaten (Eingliederungshilfe) / 3 Monaten (Jugendamt) | § 88 SGG / § 75 VwGO |
Wurde dein Antrag an ein anderes Amt weitergeleitet, beginnen die Fristen erst mit dem Eingang dort (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Wichtig: Entscheidet das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe nicht rechtzeitig, gilt die Hilfe trotzdem nicht automatisch als bewilligt (§ 18 Abs. 7 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger als die Fristen. Die StädteRegion Aachen rät, den Antrag ein bis zwei Monate vor den Sommerferien zu stellen, wenn die Begleitung zum neuen Schuljahr starten soll.
Hier bekommst du Hilfe
EUTB
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung berät Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen kostenlos, auch schon vor dem Antrag.
Beratung in der Nähe findenVerfahrenslotse
Beim Jugendamt gibt es Verfahrenslots:innen. Sie helfen unabhängig bei Anträgen auf Eingliederungshilfe, egal welche Behinderung dein Kind hat.
§ 10b SGB VIIIOmbudsstelle
Bei Konflikten mit dem Jugendamt helfen unabhängige Ombudsstellen in jedem Bundesland.
Ombudsstellen nach Bundesland
Häufige Fragen
Wo beantrage ich eine Schulbegleitung?
Bei einer ausschließlich seelischen Beeinträchtigung beim Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung beim Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX), das legt jedes Bundesland selbst fest. Gibst du den Antrag bei der falschen Stelle ab, muss sie ihn weiterleiten (§ 16 SGB I, § 14 SGB IX).
Was kostet eine Schulbegleitung für Eltern?
Für die Schulbegleitung zahlen Eltern keinen Kostenbeitrag. Für Hilfen zur Schulbildung nach § 112 SGB IX ist nach § 138 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX kein Beitrag aufzubringen, und für ambulante Hilfe nach § 35a SGB VIII sieht § 91 SGB VIII keinen Kostenbeitrag vor.
Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?
Das Amt muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob es zuständig ist, und dann in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Braucht es ein Gutachten, sind es zwei Wochen nach dem Gutachten (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger, der Kreis Mettmann nennt zum Beispiel drei bis vier Monate. Stell den Antrag deshalb früh.
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen, schriftlich oder bei der Behörde zur Niederschrift (§ 84 SGG bei der Eingliederungshilfe, § 70 VwGO beim Jugendamt). Kostenlose, unabhängige Beratung bekommst du bei der EUTB, bei Jugendamt-Fällen auch bei einer Ombudsstelle.
Begriffe kurz erklärt
- Schulbegleitung
- Eine Person begleitet ein Kind mit Behinderung in der Schule, damit es am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Unterrichten bleibt Aufgabe der Lehrkräfte.
- Integrationshilfe, Schulassistenz, Teilhabeassistenz
- Andere Namen für dieselbe Art von Hilfe. Welcher Name benutzt wird, hängt von Region und Träger ab.
- Eingliederungshilfe
- Der gesetzliche Oberbegriff für Hilfen, mit denen Menschen mit Behinderung teilhaben können. Für die Schule heißt das Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
- Pooling
- Eine Begleitung ist für mehrere Kinder gemeinsam da. Das ist nur erlaubt, wenn es den Kindern zumutbar ist (§ 112 Abs. 4 SGB IX).
Ändert sich bald etwas?
Seit Jahren wird diskutiert, dass das Jugendamt für alle Kinder mit Behinderung zuständig werden soll. Beschlossen ist das nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.08.2026 (Drucksache 21/8274) sieht nur noch vor, dass einzelne Kommunen das erproben dürfen. Er wird gerade im Bundestag beraten. Bis auf Weiteres gilt die geteilte Zuständigkeit, wie oben beschrieben.
Stand Oktober 2026
Quellen (abgerufen im Oktober 2026)
Gesetze auf gesetze-im-internet.de:§ 35a SGB VIII, § 10 SGB VIII, § 10b SGB VIII, § 9a SGB VIII, § 36a SGB VIII, § 91 SGB VIII, § 99 SGB IX, § 108 SGB IX, § 112 SGB IX, § 138 SGB IX, § 14 SGB IX, § 15 SGB IX, § 18 SGB IX, § 32 SGB IX, § 16 SGB I, § 84 SGG, § 88 SGG, § 70 VwGO, § 75 VwGO.
Landesrecht und Behörden:Landtag BW, Drucksache 18/298 (20.07.2026), Art. 66d AGSG (Bayern), § 1 AG-SGB IX NRW, Merkblätter StädteRegion Aachen und Kreis Mettmann, Verwaltungsportal Hessen,Kreis Mettmann, Handout Schulbegleitung 01/2026,StädteRegion Aachen, Informationsblatt,Landkreis Pfaffenhofen, Leitfaden Schulbegleitung,BMBFSFJ zum Gesetzentwurf 1. KJHSRG,BMAS zur EUTB.
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