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Für Eltern

Schulbegleitung beantragen

Eine Schulbegleitung beantragst du beim Jugendamt, wenn dein Kind eine seelische Beeinträchtigung hat. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Für dich als Elternteil kostet die Schulbegleitung nichts.

Stand Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Quellen stehen unten auf der Seite.

Wer ist für dein Kind zuständig?

1. Welche Beeinträchtigung hat dein Kind?

Wähle oben aus, dann siehst du hier die zuständige Stelle.

So läuft der Antrag ab

  1. 1

    Beraten lassen

    Das ist freiwillig, hilft aber. Kostenlos und unabhängig berät die EUTB. Beim Jugendamt gibt es außerdem einen Verfahrenslotsen, der dich bei der Eingliederungshilfe unterstützt, egal um welche Behinderung es geht.

  2. 2

    Antrag schriftlich stellen

    Schreib einen kurzen Antrag, die Vorlage unten hilft dir. Die Hilfe gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Warte also nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind.

  3. 3

    Unterlagen nachreichen

    Ärztliche Unterlagen, Stellungnahme der Schule und Schweigepflichtentbindung. Die Checkliste unten zeigt, was oft verlangt wird.

  4. 4

    Das Amt prüft

    Das Amt spricht mit dir und meist auch mit der Schule. Beim Jugendamt gehört ein Hilfeplan dazu, manchmal schaut sich eine Fachkraft den Unterricht an.

  5. 5

    Bescheid kommt

    Du bekommst einen schriftlichen Bescheid. Ist er nicht so, wie du ihn brauchst, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

  6. 6

    Träger wählen und starten

    Mit dem Bescheid suchst du dir einen Träger der Schulbegleitung aus. Beauftrage niemanden vor dem Bescheid, sonst werden die Kosten unter Umständen nicht übernommen.

Checkliste Unterlagen

Was ein Amt genau verlangt, unterscheidet sich je nach Stadt und Kreis. Diese Liste fasst zusammen, was in den Merkblättern der StädteRegion Aachen, des Kreises Mettmann und des Landkreises Pfaffenhofen steht.

Antrag-Vorlage zum Ausfüllen

Füll die Felder aus, der Antrag entsteht rechts. Alles bleibt in deinem Browser, nichts wird gespeichert oder gesendet. Danach drucken, unterschreiben und abgeben oder per Post schicken. Behalte eine Kopie und lass dir den Eingang bestätigen, denn ab dem Eingang laufen die Fristen. Viele Ämter schicken dir danach ihr eigenes Formular.

Wer stellt den Antrag?

Tipp: Gesundheitsdaten musst du hier nicht ausführlich beschreiben. Das steht in den ärztlichen Unterlagen.

Fristen auf einen Blick

WasFristGrundlage
Amt klärt, ob es zuständig ist, sonst leitet es weiter2 Wochen§ 14 Abs. 1 SGB IX
Entscheidung ohne Gutachten3 Wochen nach Eingang§ 14 Abs. 2 SGB IX
Entscheidung mit Gutachten2 Wochen nach dem Gutachten§ 14 Abs. 2 SGB IX
Mehrere Ämter beteiligt6 Wochen§ 15 Abs. 4 SGB IX
Widerspruch gegen den Bescheid1 Monat§ 84 SGG / § 70 VwGO
Klage, wenn das Amt gar nicht entscheidetnach 6 Monaten (Eingliederungshilfe) / 3 Monaten (Jugendamt)§ 88 SGG / § 75 VwGO

Wurde dein Antrag an ein anderes Amt weitergeleitet, beginnen die Fristen erst mit dem Eingang dort (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Wichtig: Entscheidet das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe nicht rechtzeitig, gilt die Hilfe trotzdem nicht automatisch als bewilligt (§ 18 Abs. 7 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger als die Fristen. Die StädteRegion Aachen rät, den Antrag ein bis zwei Monate vor den Sommerferien zu stellen, wenn die Begleitung zum neuen Schuljahr starten soll.

Hier bekommst du Hilfe

Häufige Fragen

Wo beantrage ich eine Schulbegleitung?

Bei einer ausschließlich seelischen Beeinträchtigung beim Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung beim Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX), das legt jedes Bundesland selbst fest. Gibst du den Antrag bei der falschen Stelle ab, muss sie ihn weiterleiten (§ 16 SGB I, § 14 SGB IX).

Was kostet eine Schulbegleitung für Eltern?

Für die Schulbegleitung zahlen Eltern keinen Kostenbeitrag. Für Hilfen zur Schulbildung nach § 112 SGB IX ist nach § 138 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX kein Beitrag aufzubringen, und für ambulante Hilfe nach § 35a SGB VIII sieht § 91 SGB VIII keinen Kostenbeitrag vor.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?

Das Amt muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob es zuständig ist, und dann in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Braucht es ein Gutachten, sind es zwei Wochen nach dem Gutachten (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger, der Kreis Mettmann nennt zum Beispiel drei bis vier Monate. Stell den Antrag deshalb früh.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen, schriftlich oder bei der Behörde zur Niederschrift (§ 84 SGG bei der Eingliederungshilfe, § 70 VwGO beim Jugendamt). Kostenlose, unabhängige Beratung bekommst du bei der EUTB, bei Jugendamt-Fällen auch bei einer Ombudsstelle.

Begriffe kurz erklärt

Schulbegleitung
Eine Person begleitet ein Kind mit Behinderung in der Schule, damit es am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Unterrichten bleibt Aufgabe der Lehrkräfte.
Integrationshilfe, Schulassistenz, Teilhabeassistenz
Andere Namen für dieselbe Art von Hilfe. Welcher Name benutzt wird, hängt von Region und Träger ab.
Eingliederungshilfe
Der gesetzliche Oberbegriff für Hilfen, mit denen Menschen mit Behinderung teilhaben können. Für die Schule heißt das Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Pooling
Eine Begleitung ist für mehrere Kinder gemeinsam da. Das ist nur erlaubt, wenn es den Kindern zumutbar ist (§ 112 Abs. 4 SGB IX).

Ändert sich bald etwas?

Seit Jahren wird diskutiert, dass das Jugendamt für alle Kinder mit Behinderung zuständig werden soll. Beschlossen ist das nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.08.2026 (Drucksache 21/8274) sieht nur noch vor, dass einzelne Kommunen das erproben dürfen. Er wird gerade im Bundestag beraten. Bis auf Weiteres gilt die geteilte Zuständigkeit, wie oben beschrieben.

Stand Oktober 2026

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Quellen (abgerufen im Oktober 2026)

Gesetze auf gesetze-im-internet.de:§ 35a SGB VIII, § 10 SGB VIII, § 10b SGB VIII, § 9a SGB VIII, § 36a SGB VIII, § 91 SGB VIII, § 99 SGB IX, § 108 SGB IX, § 112 SGB IX, § 138 SGB IX, § 14 SGB IX, § 15 SGB IX, § 18 SGB IX, § 32 SGB IX, § 16 SGB I, § 84 SGG, § 88 SGG, § 70 VwGO, § 75 VwGO.

Landesrecht und Behörden:Landtag BW, Drucksache 18/298 (20.07.2026), Art. 66d AGSG (Bayern), § 1 AG-SGB IX NRW, Merkblätter StädteRegion Aachen und Kreis Mettmann, Verwaltungsportal Hessen,Kreis Mettmann, Handout Schulbegleitung 01/2026,StädteRegion Aachen, Informationsblatt,Landkreis Pfaffenhofen, Leitfaden Schulbegleitung,BMBFSFJ zum Gesetzentwurf 1. KJHSRG,BMAS zur EUTB.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.